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   LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05   

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https://dejure.org/2005,10191
LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05 (https://dejure.org/2005,10191)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.08.2005 - 6 Sa 26/05 (https://dejure.org/2005,10191)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. August 2005 - 6 Sa 26/05 (https://dejure.org/2005,10191)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Altersteilzeitvereinbarung und Günstigkeitsprinzip

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 ATZG
    Altersteilzeitvereinbarung und Günstigkeitsprinzip

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang eines Tarifvertrages vor einer Altersteilzeitvereinbarung; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • Judicialis

    ATZG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit in Alterteilzeit-Vereinbarung durch Verweis auf Ergänzungstarifvertrag - ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
    Auch aus Nrn. Va Abs. 1, X. 1., XI. 1. und insbesondere XIII. 3. der Altersteilzeit-Vereinbarung wird deutlich, dass die Vereinbarung mit dem ATZG kompatibel sein sollte, um klägerseits die steuerlichen (§ 3 Nr. 28 EStG; vgl. auch Küttner/Huber, Personalbuch 2005, 12.A., Altersteilzeit Rn. 27) und sozialrechtlichen (§ 237 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) SGB VI - vgl. auch BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 401/02) Vorteile einer Altersteilzeit-Vereinbarung in Anspruch nehmen und beklagtenseits die Zuschüsse der Bundesagentur abrufen zu können.
  • BAG, 26.01.2005 - 10 AZR 215/04

    Sondervergütung bei unbefristeter Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
    Es ist Sache des Klauselverwenders, sich klar und unmissverständlich auszudrücken (BAG 26.01.2005 - 10 AZR 215/04).
  • BGH, 04.07.1990 - VIII ZR 288/89

    Formularmäßiges Verbot der Untervermietung von Leasingobjekten

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
    Es müssen nach Ausschöpfung der in Betracht kommenden Auslegungsmethoden erhebliche Zweifel und mindestens zwei unterschiedliche Auslegungen vertretbar bleiben (BGH 04. Juli 1990 - VIII ZR 288/89).
  • BGH, 14.03.1978 - VI ZR 68/76

    Sachentscheidung des Revisionsgerichts über eine vom Berufungsgericht als

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76; BAG 03. Mai 1994 - 9 AZR 606/92).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 606/92

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist nur für ein stattgebendes Urteil Sachurteilsvoraussetzung (vgl. BGH 14. März 1978 - VI ZR 68/76; BAG 03. Mai 1994 - 9 AZR 606/92).
  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 552/97

    Anspruch auf Vergütung bei Wegfall einer "Topfabrede", mit der das

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
    Es geht um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01; BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97).
  • BAG, 13.11.2002 - 4 AZR 393/01

    Bezugnahme auf Tarifvertrag - Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2005 - 6 Sa 26/05
    Es geht um eine an objektiven Maßstäben orientierte Bewertung des Inhalts der getroffenen Vereinbarungen und der aus ihnen abgeleiteten Rechtsfolgen mit dem Ziel zu ermitteln, was die Parteien im Falle des Erkennens der Regelungslücke bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten (BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01; BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97).
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